BEG-Förderung – das ändert sich zum 01.02.2022:
Zum 1.02.2022 wird die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) geändert. Ab diesem Datum liegt der Förderschwerpunkt auf Maßnahmen mit einem besonders hohen CO2- Einsparpotential, wie z. B. Gebäudesanierungen und besonders energieeffiziente Neubauten. Diese Entscheidung soll die Erreichung der hohen Klimaziele der Bundesregierung unterstützen.
Ausblick: Um in weiterer Zukunft die Antragsstellung zu vereinfachen, werden ab 2023 alle Zuschussanträge durch das BAFA bearbeitet. Um Zuschüsse und Kredite für Neubau- oder Sanierungsvorhaben zu beantragen, soll ein einzelner Antrag beim BAFA ausreichen.
Veränderung bei Neubauten: KfW-Förderung für Effizienzhaus 55 wird eingestellt
Der Förderzuschuss der KfW für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55 entfällt zum 01.02.2022. Die Effizienzhaus-Stufe 55 für Neubauten ist Teil des Wohngebäude-Zuschusses 461 sowie der KfW-Wohngebäude-Kredite 261 und 262. Anträge können Sie noch bis zum 31.01.2022 stellen – hier zählt das Datum der Antragstellung.
Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt.
TIPP: Wenn Sie die Förderung nutzen möchten, sollten Sie schnell handeln. Der KfW-Antrag muss vor Abschluss des Lieferungs-/Leistungsvertrags gestellt werden. Wenn Sie die Kreditvariante wählen, kann hiervon abgewichen werden. Dafür müssen Sie jedoch ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit der Bank vorweisen.
Alternative Optionen für die Förderung von Neubauten
Die KfW fördert andere Effizienz¬haus-Stufen/Effizienz¬gebäude-Stufen sowie Gebäude-sanierungen unverändert. Auch wenn der Förderzuschuss der KfW für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55 eingestellt wird, können Sie Zuschüsse erhalten. Allerdings müssen Sie dafür den höheren Standard, Effizienzhaus 40, erreichen. Wie beim Effizienzhaus 55 gibt es zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) und Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse). Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sind bis zu 25% Tilgungszuschuss oder einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 37500 Euro möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Das-Effizienzhaus/
Nach wie vor ist es für den Antrag auf eine BEG Förderung nötig, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) für die Begleitung der geförderten Maßnahmen und die Bescheinigung der Einhaltung der Maßnahmen zu beauftragen.
Sanierungsmaßnahmen – Folgendes rund um Haus- und Klimatechnik bleibt 2022 unverändert förderfähig:
- Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) mit 20 bis 45 %,
- Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45 %,
- Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) mit 20 %,
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) mit 20 %,
- sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home).
Zusätzlich können Sie diese Sanierungsmaßnahmen fördern lassen:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) mit 20 %
- Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % bis zu einem Betrag von 20.000,- Euro pro Antrag und Kalenderjahr
- Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung)
Eine vollständige Übersicht aller nach BEG geförderten Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude finden Sie hier:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_liste_technische_faq.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Photovoltaik von STEIL SYSTEMTECHNIK – mit uns können Sie rechnen
Kostenlose Energie von der Sonne gewinnen und unabhängig von den großen Stromanbietern sein: Mit einer Photovoltaikanlage lässt sich dieser Wunsch erfüllen. Bevor aber der Strom vom eigenen Dach kommt, bedarf es der Investition in die notwendige Technik. Werden die Anlage und die Installation von eigenem Geld bezahlt oder ist eine Finanzierung notwendig? Welche Fördermöglichkeiten gibt es und mit welcher Rendite kann der Betreiber einer PV-Anlage rechnen?
Kosten, Renditen, Finanzierungen und Photovoltaik Förderung
Für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Privathäusern stehen verschiedene Förderungen von Bund und Ländern zur Verfügung, die von der Einspeisevergütung über zinsgünstige Kredite bis zu Zuschüssen von Energieversorgern reichen. Wir haben Ihnen eine Übersicht der wichtigsten Programme zur Photovoltaik-Förderung zusammengestellt.
Bei der Suche nach einer geeigneten Förderung für Photovoltaik sind folgende Punkte zu beachten:
- Soll eine neue PV-Anlage installiert oder eine bestehende erweitert werden?
- Wird die Anlage auf einem Firmengebäude oder einem Privathaus installiert?
- Welcher Anlagentyp soll installiert werden/wurde bereits installiert?
Der Kauf einer PV Anlage wird primär daran gemessen, wenn diese in einem bestimmten Zeitraum die Anschaffungskosten einspielt. Der derzeitige Preis für Strom beträgt ca. 29 Cent / kWh. Laut einer aktuellen Studie des Fraunhofer-Institutes für Solare Energiesysteme liegen die Kosten für die Erzeugung einer kWh Solarstrom bei Kleinanlagen zwischen 7,23 Cent im Süden Deutschlands und 11,54 Cent im sonnenärmeren Norden.
Als Investitionskosten für wirtschaftliche PV-Kleinanlagen mit 5 bis 15 kWp sollten ca. 1.700 Euro pro kWp veranschlagt werden. Dank der Einsparung bei den Stromkosten amortisiert sich die Investition innerhalb von sieben bis acht Jahren. Die Lebensdauer einer Photovoltaikanlage beträgt mindestens 20 Jahre, STEIL gibt eine 30-jährige Garantie auf Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit der Anlage.
Die bekannteste Photovoltaik-Förderung ist die Einspeisevergütung, deren Höhe durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt wird. Als Einspeisevergütung wird der Betrag bezeichnet, den die Netzbetreiber den Betreibern von Photovoltaikanlagen zahlen, wenn diese Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Selbstverständlich können Sie von dieser Vergütung erst profitieren, wenn die Anlage installiert ist.
Auch stehen spezielle PV-Kredite und Förderungen zur Verfügung. Neben Banken gewähren der Bund und Kommunen Förderungen für Photovoltaikanlagen. Je nach Situation, Anlage und veranschlagten Kosten können Sie sich zinsverbilligte Kredite, Zuschüsse oder steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für den Neubau oder den Ausbau der Anlage sichern. Je nach Anlagentyp, Neuinstallation oder Erweiterung und Haustyp unterscheiden sich die angebotenen Förderungen für Photovoltaik. Die Förderung ist im Allgemeinen an bestimmte Rahmenbedingungen gebunden und Sie müssen in der Regel den Antrag bereits vor dem Kauf der PV-Anlage stellen.
HINWEIS:
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